Volle Leistung auch bei grober Fahrlässigkeit !
Der Versicherer verzichtet bei der von ihm gezeichneten AAG Gebäude-Vollkasko uneingeschränkt auf die
ansonsten übliche Einrede "Grobfahrlässigkeit".
Die Problematik, wann Unachtsamkeit eine grobe Fahrlässigkeit
ist, beschäftigt anderswo reihenweise Gerichte und führt
laufend zu Beschwerden beim Ombudsmann der
Versicherungswirtschaft.
Da Kunden der AAG Gebäude-Vollkasko
einen besonders wertvollen Versicherungsschutz genießen, sollen
sie auch in diesem Punkt besser gestellt sein als
Versicherungsnehmer von normalen Gebäudeversicherungen